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Wir bitten um besondere Beachtung:

Besuche in der Schule sind auf das absolute Minimum zu reduzieren und unbedingt telefonisch abzusprechen. Sonstige Anfragen sollten grundsätzlich telefonisch gestellt werden.

Das Sekretariat darf nur in dringenden Fällen aufgesucht und immer nur von einer Person betreten werden.

Besucher müssen sich im Sekretariat melden und während ihres Aufenthaltes auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude der GSN einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, werden Maßnahmen von unserer Schule ergriffen, die die persönliche Hygiene, den Schulweg, die Bewegung im Gebäude, die Unterrichtsräume, die Reinigung, die sanitären Einrichtungen und die Pausen betreffen.

 

Persönliche Hygiene

  • Wichtigste Maßnahmen
  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Auf dem Schulgelände wird das Tragen eines Mund- Nasenschutzes empfohlen. Bei der Bewegung im Schulgebäude muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
  • Überall ist mindestens 1,50 m Abstand zu Personen zu halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte werden nicht mit anderen Personen geteilt.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette / Mund-Nasen-Schutz
  • Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. Benutzte Taschentücher werden direkt im Restmüll-Behälter entsorgt.
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder einer textilen Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung - MNB, community mask oder Behelfsmaske).[1] Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Diese Masken müssen daher im Schulgebäude sowie beim Schülertransport getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

Bitte beachten: Wir wollen eine unnötige Gefährdung der Schüler`*innen soweit als möglich vermeiden. Eine Anpassung der Vorschrift zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hängt von den Erfahrungen mit der Einhaltung der Hygienevorschriften durch die Schülerschaft ab.

  • Hinweise zur gründlichen Händehygiene:
  • Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife

(siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/):

  • nach Husten oder Niesen
  • nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes
  • nach dem Einnehmen des Arbeitsplatzes (Ablegen der Kleidung und der Unterrichtsmaterialien)
  • vor Nutzung des Computers und der Bedienungselemente am Arbeitsplatz im Computerraum)
  • vor dem Essen
  • nach der Pause
  • vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • nach dem Toiletten-Gang.
  • Eincremen der Hände nicht vergessen, um Hautschäden zu vermeiden!

Weitere Maßnahmen an der GSN

Schulweg:

Da es auf den Sommer zugeht, empfehlen wir, soweit wie möglich den Schulweg zu Fuß oder auf dem Fahrrad zurückzulegen. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - darunter fallen auch die Schulbusse - ist seit dem 27. April die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.

 

Zur Beachtung: Grundsätzlich sind die Eltern dafür verantwortlich, dass Ihre Kinder mit Schutzmasken versorgt werden!

Wegeführung – Regeln zur Bewegung im Gebäude:

  • Die Hinweise zur Wegeführung und zu räumlichen Trennungen sind strikt einzuhalten. Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden dienen der Orientierung.
  • Für das Betreten des Gebäudes werden den einzelnen Lerngruppen bestimmte Eingänge und Treppenaufgänge zugewiesen. Der Unterrichtsraum ist auf direktem Wege unter Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Schülerinnen und Schülern aufzusuchen.
  • Im Gebäude gibt es eine vorgeschriebene Wegeführung, von der nur in Ausnahmesituationen abgewichen werden darf (z.B. Feueralarm). Abstandsregelungen sind einzuhalten.
  • Beim Verlassen des Klassenraums und während des Aufenthaltes im Flurbereich, in den Treppenhäusern und in den Toiletten wird immer ein Mund-Nasen-Schutz getragen, da gerade hier aufgrund der Enge die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann. Im Unterricht selbst genügt die Einhaltung des Mindestabstandes als hygienische Maßnahme, auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann verzichtet werden.
  • Die Klassenräume werden rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn geöffnet, um unkontrollierte Ansammlungen von Schülerinnen und Schülern im Gebäude zu verhindern. Schülerinnen und Schüler, die deutlich vor Unterrichtsbeginn eintreffen, bleiben entweder auf dem Schulhof unter strikter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen (Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Einhalten des Mindestabstandes) oder begeben sich direkt an ihren Arbeitsplatz im Klassenraum. Auch hier müssen die geltenden Hygieneregeln (Einhalten des Mindestabstandes, keine Raumwechsel) konsequent eingehalten werden.
  • Die Treppengeländer sollen nach Möglichkeit ebenfalls nicht angefasst werden.
  • Nach Ende der Unterrichtszeit ist das Schulgelände auf dem schnellsten Weg zu verlassen und der Heimweg anzutreten. An den Bushaltestellen sind beim Warten auf den Bus der Mindestabstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einzuhalten. Entsprechende Abstandmarkierungen sind vorhanden
  • Die Türen zum Gebäude, zu den Klassenräumen sowie zu den sanitären Anlagen werden im geöffneten Zustand arretiert, so dass weitgehend keine Türgriffe während des Schulbetriebes angefasst werden müssen, außer bei Rauchschutztüren, die wegen des Brandschutzes nicht arretiert werden dürfen.

Unterrichtsräume:

  • Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Unterricht ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Abhängig von der Größe des Klassenraums sind das in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler, ohne dass gegen die Mindestabstandsregel von 1,50 Metern verstoßen wird.
  • Jeder Schüler hat einen eigenen festen Arbeitsplatz in dem ihm zugewiesenen Unterrichtsraum.
  • Die zugewiesenen Sitzplätze sind unbedingt einzuhalten, die Tische dürfen nicht verschoben werden.
  • Der Wechsel von Klassenräumen ist soweit irgend möglich zu vermeiden, d.h. auch Fachunterricht findet ausnahmslos im Klassenraum statt.
  • Die Räume werden regelmäßig gelüftet, um einen Austausch der Innenraumluft zu gewährleisten.

Reinigung:

Auch in der Covid-Pandemie wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen durch das RKI nicht empfohlen. Die angemessene Reinigung wird als völlig ausreichend erachtet.

  • Die Reinigung erfolgt durch die vom Schulträger beauftragte Reinigungsfirma in dem vom Schulträger vorgesehenen Rhythmus.
  • Dabei werden zweimal täglich auch Türklinken, Griffe, Treppen- und Handläufe, Schalter und Tische sowie alle Bedienungselemente an den Computerarbeitsplätzen (Tastatur, Maus etc.) gereinigt.

Regeln zur Nutzung der sanitären Einrichtungen:

  • Der Zugang zu den Toiletten erfolgt ausschließlich über das zugewiesene Treppenhaus.
  • Die Toiletten sind für die Nutzung entsprechend ausgewiesen:
  • Den Lerngruppen, die den Eingang und das Treppenhaus Ost benutzen, stehen zusätzlich die Toiletten in der Mensa zur Verfügung (Jungen Gebäude Nord/Mädchen Mensa).
  • Den Lerngruppen, die den Eingang und das Treppenhaus West benutzen, stehen zusätzlich die Toiletten in der Sporthalle zur Verfügung (Mädchen Gebäude Nord/Jungen Sporthalle).
  • In allen Toilettenräumen stehen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereit.
  • In den Toilettenräumen dürfen sich maximal 2-3 Schülerinnen bzw. Schüler aufhalten. Die Toiletten dürfen auch in den Unterrichtsstunden aufgesucht werden, um größere Ansammlungen von Schülerinnen und Schülern in den sanitären Einrichtungen zu verhindern.
  • Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Toilettenräumen aufhalten, werden Pausenaufsichten eingerichtet.
  • Verschmutzungen der Toilettenanlage sind unbedingt zu vermeiden bzw. sofort wieder zu beseitigen. Verschmutzungen, die nicht selbst verursacht wurden, sind sofort dem Hausmeister zu melden, der zudem regelmäßig Sichtkontrollen durchführt.

Pausen:

  • Zur Einhaltung der Hygienevorschriften wird das Schulgelände in 4 beaufsichtigte Aufenthaltsbereiche unterteilt. Die einzelnen Lerngruppen werden angewiesen, sich während den Pausen nur auf dem ihnen zugewiesenen Bereich aufzuhalten.
  • Unter Umständen müssen die Pausen auch am Sitzplatz im Unterrichtsraum verbracht werden (z.B. Regenpausen).
  • Die Mensa und der Schulkiosk bleiben zunächst noch geschlossen.
  • Das Forum bleibt zunächst noch geschlossen.

 

Erkrankung während des Unterrichtstages:

Die Schüler*innen des Schulsanitätsdienstes dürfen aufgrund der Abstandsregelungen und zum eigenen Schutz zurzeit keine Betreuung anderer Schüler*innen übernehmen. Sollte Ihr Kind in der Schule verunfallen oder krank werden, übernimmt unser FSJer des DRK die weitere Betreuung. Sie werden informiert, Ihr Kind wird in der Cafeteria Nord im unteren Stock des Schulgebäudes, die bis zu den Sommerferien als Isolationsraum genutzt wird, von dem FSJler betreut und wartet dort auf Abholung. Der Raum ist von außen zugänglich. So dass weitere Personenkontakte vermieden werden können.

 

Zum Schluss weisen wir darauf hin, dass aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden sind.

 

Informieren Sie uns daher sofort, falls bei Ihrem Kind oder in Ihrer Hausgemeinschaft der Verdacht auf eine Erkrankung besteht oder die Erkrankung bereits aufgetreten ist.

Niederwalgern, den 11.05.2020             Gez. Uwe Schulz, Schulleiter

 

[1] Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:

Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.

  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

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